Rechtsverträge unterliegen der jeweiligen Gerichtszuständigkeit des Landes, Vertrag mit Hammer

Wann gilt ausländisches Recht im Handel?

Immer mehr Onlinehändler verkaufen auch ins Ausland. Dabei handelt es sich um reine Online-Shops, aber auch schon stationäre Händler erweitern ihr Geschäft durch den Online-Handel. Der Online-Handel bringt große Vorteile vor allem auch bei der Reichweite. Der Kundenkreis ist dadurch erheblich erweitert und umfasst oft sogar das Ausland. Dabei muss aber natürlich beim Verkauf und Versand ins Ausland beachtet werden, dass vielfach auch das Recht des Ziellandes im Handel beachtet werden muss. Erschwerend ist auch, dass es dabei noch Unterschiede gibt, wenn sich die Kunden nicht im EU Ausland befinden, sondern im außereuropäischen Ausland. Hier sollte zum Beispiel am besten immer vorab ein Spezialist wie ein Anwalt für Handelsrecht konsultiert werden.

Welches Recht gilt, ist entscheidend

Als Händler kann man zum Beispiel auch von Kunden verklagt werden. Dann ist es wichtig zu wissen, ob zum Beispiel das Verbraucherrecht von Marokko gilt oder das Recht des Herkunftslandes des Versenders und Verkäufers. Pauschale Aussagen können nicht getroffen werden. Nur ein Anwalt für Handelsrecht in Marokko kann hier im Einzelfall Auskunft geben. Teilwiese ist es auch noch komplexer. So gilt das Verbraucherrecht des Zielmarktes und Landes, teilweise kann es aber auch durch Klauseln mit Recht aus dem Versendermarkt ergänzt werden. Verbraucherrecht ist in der Regel zwingend und geht dem Handelsrecht in vielen Fällen vor. Ein Anwalt für Handelsrecht in Marokko und anderen Zielmärkten kennt diese Klauseln und abweichenden Bestimmungen. Rechtzeitige Rechtsberatung schützt Anbieter hier vor teuren Rechtsfolgen und klagen.

Auch Sprache ist wichtig

In den AGB können Händler auch zum Beispiel deutsches Recht vereinbaren und zusätzlich auch deutsch als Sprache vereinbaren. Trotzdem entbindet das die Händler nicht, zum Beispiel auch alle in dem Zielmarkt geltenden Verbraucherrechte anzuerkennen und zu gewährleisten. Ein wichtiger Punkt ist auch der mögliche Gerichtsstand, bei dem der Händler vom Käufer bei Streitigkeiten verklagt werden kann. Einige Händler versuchen hier vorsorglich in den AGB den Gerichtsstand des Versenders zu vereinbaren. Das wäre natürlich praktisch. Aber diese Klausel gilt nur, wenn der Käufer auch gewerblicher Kunde ist. Wenn ein Verbraucher zum Beispiel aus Marokko in Deutschland kauft, gilt selbst dann der Gerichtsstand in Marokko, wenn der deutsche Verkäufer ausdrücklich Deutschland als Gerichtsstand in die AGB schreibt und diese auch vom Käufer anerkennt werden. Der Anwalt für Handelsrecht in Marokko kann hier umfassend beraten. Beim Wettbewerbsrecht gilt zum Beispiel grundsätzlich immer das Wettbewerbsrecht des Zielmarktes. Der Online-Shop Betreiber muss somit dieses Recht kennen und auch umsetzen und beachten.

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Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu dem Thema:

Wie man ein Business im Ausland aufbaut