Sicherheitsmaßnahmen bei breiten Fahrzeugen sind besonders wichtig um Unfälle zu verhindern. Die Autos bedeuten bei Überholvorgängen ein größeres Risiko, da weniger Platz auf den Fahrspuren vorhanden ist und man häufig die Breite des Fahrzeuges bei hohen Geschwindigkeiten nicht so schnell wahrnimmt. Deshalb ist die richtige Beleuchtung für breitere Fahrzeuge auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Man ist verpflichtet, die Fahrzeuge ordnungsgemäß zu beleuchten, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt.
Beleuchtung für breite Fahrzeuge
Breite Fahrzeuge sind so auszurüsten, dass ab einer Breite von 1,80 Metern nach vorn wirkend eine weiße Umrissbeleuchtung und nach hinten eine rote Umrissbeleuchtung vorhanden sein darf, ab einer Breite von 2,10 Metern ist diese Umrissbeleuchtung zwingend nötig. Die Beleuchtung muss dann an den äußersten Punkten angebracht sein. Dabei ist auch auf den Abstand zu den anderen Leuchten zu achten. Dieser muss unbedingt zur Begrenzungs– oder Schlussleuchte 20 Zentimeter betragen. Die Begrenzungsleuchte kann man in einer LED Ausrüstung kaufen und anbringen lassen. Maximal 4 Zentimeter von den äußeren Kanten des Fahrzeuges sollte die Umrissbeleuchtung vorhanden sein. Diese sorgen dafür, dass das Fahrzeug auch im Dunkeln, bei Regen oder bei Nebel gut gekennzeichnet ist und die Breite von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt wird. Um Unfällen vorzubeugen ist die Beleuchtung eine wirksame Maßnahme. Die gute Sichtbarkeit des Fahrzeuges erlaubt rechtzeitige Manöver, um auszuweichen oder um beim Überholen einen größeren Abstand einzunehmen. Fahrzeughalter sind zu einer Beleuchtung nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, ein Verstoß gegen diese Beleuchtungsordnung wird mit Bußgeldern belegt.
Fahrzeuge vom Fachmann prüfen lassen
Die Beleuchtung sollte man vom Fachmann prüfen lassen oder gleich in der Werkstatt in Auftrag geben. Wer ein Fahrzeug in dieser Größenordnung kauft, hat meist die Beleuchtung schon nach den Vorschriften installiert, aber bei gebrauchten Wagen sind Überprüfungen vom Fachmann nötig. Die Funktion der Begrenzungsleuchte ist bei einer Überprüfung durch die Polizei eine obligatorische Angelegenheit, die immer stattfindet. Deshalb sollte man auch bei einer Überführungsfahrt eher vorsichtig sein und die Beleuchtung, wenn nötig anbringen. In der Werkstatt können die Beleuchtungen nach den aktuellen Ansprüchen der Gesetzgeber angepasst werden. Die Funktion ist nach der Überprüfung einwandfrei und es steht der Nutzung des Fahrzeuges nichts entgegen. Man kann auch durch ein Beratungsgespräch mit dem KFZ-Mechaniker die richtige Beleuchtung aussuchen und hat die Möglichkeit, seine eigenen Ansprüche in die Gestaltung der Beleuchtung einzubringen.