Mann nimmt Dokument genau unter die Lupe

Ungerechtes Urteil erhalten? Diese Möglichkeiten gibt es!

Die meisten Menschen erhoffen sich von einem Gerichtsurteil Gerechtigkeit. Doch leider ergeht manchmal ein Urteil, das nach dem persönlichen Empfinden ungerecht erscheint. Es gibt einige Möglichkeiten, um im Nachhinein gegen ein solches Urteil vorzugehen.

Rechtsnatur eines Gerichtsurteils und Aufbau der Gerichtsbarkeit

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung. Urteile ergehen sowohl im Anschluss an zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen als auch an strafrechtlichen Verhandlungen. Das Urteil ist zu differenzieren vom Beschluss. Dieser ergeht in der Regel in eilbedürftigen Fällen und es findet zuvor keine mündliche Verhandlung statt.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in vier Stufen aufgeteilt. Das sind das Amtsgericht, das Landesgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Jeder Prozess kann maximal drei Instanzen durchlaufen. Vor dem Amtsgericht werden zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis einschließlich 5000 Euro und vor dem Landgericht alle Streitigkeiten mit höherem Streitwert verhandelt. Das Landgericht ist strafrechtlich zudem für alle Vergehen oder Verbrechen zuständig, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist, während Straftaten mit geringeren Strafmaßen vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Möglichkeiten eines Rechtsmittels

Gerichtsurteile können angefochten werden. Um eine Anfechtung zu erreichen, werden Rechtsmittel eingelegt. Folge ist, dass das Verfahren an die nächsthöhere Instanz verlegt wird. Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Rechtsmitteln. Gegen ein Urteil kann beispielsweise Berufung oder Revision zur Anwendung kommen. Existiert ein Strafbefehl oder ein Beschluss, kann ein Einspruch oder eine Beschwerde eingelegt werden.

Revision und Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das in der ersten Instanz, also gegen ein Urteil eines Amtsgerichts eingelegt werden kann. Innerhalb einer Woche nach der Verkündung des Urteils muss die Berufung eingelegt werden. Aufgrund der Berufung wird der Rechtsstreit vor dem nächsthöheren Gericht erneut verhandelt.
Es gibt zudem die Möglichkeit einer Revision im Strafrecht oder im Zivilrecht. Eine solche Revision erfolgt gegen erstinstanzliche Urteile eines Landgerichts zum Bundesgerichtshof. Die Revision ist auch in zweiter Instanz möglich, wenn bei einem Urteil vor dem Amtsgericht Berufung eingelegt wurde und nun gegen das Urteil vor dem Landgericht Rechtsmittel Anwendung finden. In diesen Fällen wird der Prozess zum Oberlandesgericht verlegt. Nach der Verkündung des Urteils muss die Revision innerhalb einer Woche eingelegt werden.
Während bei einer Berufung komplett neu verhandelt wird, wird bei einer Revision lediglich überprüft, ob die Gesetze richtig angewendet wurden.

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Bei kleineren Straftaten kommt ein Strafbefehl zur Anwendung. In diesen Fällen ergeht der Strafbefehl ohne vorherige mündliche Verhandlung. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls kann dagegen ein Einspruch eingelegt werden. Erfolgt kein Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.

Wiederaufnahmeverfahren

Sind alle Rechtsmittel gescheitert, wird das Urteil vollstreckt. Die einzige verbliebende Möglichkeit, die Strafe abzuwenden, ist das Wiederaufnahmeverfahren. Es unterliegt strengen Voraussetzungen und kann nur zur Anwendung kommen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel zugehen, die den Schuldspruch letztendlich noch verändern könnten.

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